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   VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98   

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VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98 (https://dejure.org/1999,10947)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17.06.1999 - 87-IV-98 (https://dejure.org/1999,10947)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 87-IV-98 (https://dejure.org/1999,10947)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
    Dabei sollen - wie bei der Bestellung des Pflichtverteidigers des Beschuldigten geschehen - Vorschläge des Beschuldigten möglichst berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 9, 36 [38]).

    Dies begründet aber keinen Anspruch auf beliebigen Wechsel des Pflichtverteidigers nach dessen Bestellung, sondern nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Beiordnung und Abberufung eines Pflichtverteidigers (vgl. BVerfGE 9, 36 [38 f.]).

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
    Auch die Differenzen über die Beweiserhebung musste das Oberlandesgericht nach verfassungsrechtlich fehlerfreier Auslegung des einfachen Rechts nicht als Grund für eine Abberufung des Pflichtverteidigers werten (vgl. dazu BGH, NJW 1993, 3275 [3276]; NStZ 1995, 296]).
  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
    Auch die Differenzen über die Beweiserhebung musste das Oberlandesgericht nach verfassungsrechtlich fehlerfreier Auslegung des einfachen Rechts nicht als Grund für eine Abberufung des Pflichtverteidigers werten (vgl. dazu BGH, NJW 1993, 3275 [3276]; NStZ 1995, 296]).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
    Verbürgt ist für das Strafverfahren nur das Recht auf Zuziehung und Auswahl eines Wahlverteidigers und, in schwerwiegenden Fällen, auf Beiordnung eines vom Gericht auszuwählenden Pflichtverteidigers (vgl. BVerfGE 39, 238 [243]; 65, 171 [175]; 68, 237 [255 f.]).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
    Verbürgt ist für das Strafverfahren nur das Recht auf Zuziehung und Auswahl eines Wahlverteidigers und, in schwerwiegenden Fällen, auf Beiordnung eines vom Gericht auszuwählenden Pflichtverteidigers (vgl. BVerfGE 39, 238 [243]; 65, 171 [175]; 68, 237 [255 f.]).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
    Nur eine offensichtlich fehlerhafte oder missbräuchliche Anwendung dieser Vorschriften kann verfassungswidrig sein (vgl. BVerfGE 75, 183 [190 f.] und 302 [312 ff.]; 81, 97 [105]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
    Nur eine offensichtlich fehlerhafte oder missbräuchliche Anwendung dieser Vorschriften kann verfassungswidrig sein (vgl. BVerfGE 75, 183 [190 f.] und 302 [312 ff.]; 81, 97 [105]).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
    fristgerecht vorgebrachte Rügen und auf die Nachprüfung von Rechtsfragen beschränken (vgl. BVerfGE 54, 117 [123]; 60, 305 [310] zum Zivilprozess).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
    Verbürgt ist für das Strafverfahren nur das Recht auf Zuziehung und Auswahl eines Wahlverteidigers und, in schwerwiegenden Fällen, auf Beiordnung eines vom Gericht auszuwählenden Pflichtverteidigers (vgl. BVerfGE 39, 238 [243]; 65, 171 [175]; 68, 237 [255 f.]).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
    fristgerecht vorgebrachte Rügen und auf die Nachprüfung von Rechtsfragen beschränken (vgl. BVerfGE 54, 117 [123]; 60, 305 [310] zum Zivilprozess).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
  • OLG Düsseldorf, 29.03.1984 - 1 Ws 179/84

    Revision; Revisionsbegründungsfrist; Pflichtverteidiger; Wiedereinsetzung in den

  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 10-IV-95
  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 39-IV-98
  • VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 42-IV-98
  • VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 96-IV-01
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Verletzung von Grundrechten ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen konkreten verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Entscheidung kollidiert (SächsVerfGH, Beschl. v. 17. Juni 1999 - Vf. 87-IV-98 und v. 19. Juli 1999 - Vf. 34-IV-99).

    Für das Strafverfahren verbürgt Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf ebenso wie die grundgesetzliche Gewährleistung des fairen Verfahrens kein Recht, jederzeit durch einen Pflichtverteidiger vertreten zu werden (SächsVerfGH, Beschl. v. 17. Juni 1999 - Vf. 87-IV-98).

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03

    Notwendige Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren; Gebot fairer

    Wenngleich Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SächsVerf ebenso wie die grundgesetzliche Gewährleistung des fairen Verfahrens nicht das Recht umfasst, jederzeit durch einen Pflichtverteidiger der eigenen Wahl vertreten zu werden (SächsVerfGH, Beschl. v. 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01), so sind bei der Bestellung des Pflichtverteidigers Vorschläge des Beschuldigten möglichst zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschl. v. 17. Juni 1999 - Vf. 87-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Wenngleich Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf ebenso wie die grundgesetzliche Gewährleistung des fairen Verfahrens nicht das Recht umfasst, jederzeit durch einen Pflichtverteidiger der eigenen Wahl vertreten zu werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01), sind doch bei der Bestellung des Pflichtverteidigers Vorschläge des Beschuldigten möglichst zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juni 1999 - Vf. 87-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Wenngleich Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf ebenso wie die grundgesetzliche Gewährleistung des fairen Verfahrens nicht das Recht umfasst, jederzeit durch einen Pflichtverteidiger der eigenen Wahl vertreten zu werden (SächsVerfGH, Beschl. v. 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01), so sind bei der Bestellung des Pflichtverteidigers Vorschläge des Beschuldigten möglichst zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschl. v. 17. Juni 1999 - Vf. 87-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 15-IV-04
    Wenngleich Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf ebenso wie die grundgesetzliche Gewährleistung des fairen Verfahrens nicht das Recht umfasst, jederzeit durch einen Pflichtverteidiger der eigenen Wahl vertreten zu werden (SächsVerfGH, Beschl. v. 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01), so sind bei der Bestellung des Pflichtverteidigers Vorschläge des Beschuldigten möglichst zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschl. v. 17. Juni 1999 - Vf. 87-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 11-IV-03
    Rügt er die Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen, obliegt es ihm, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall deutlich machen, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen, und, soweit entscheidungserheblich, zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juni 1999 - Vf. 87-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 46-IV-02
    87-IV-98).
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